Schreiben an Ministerium 13.06.11
Az. der SGD Süd 43/405-02 WO-O/FNPÄ 25                                                                                                                                                                                                                                        13.06.2011
Sehr geehrte Frau Ministerin Höfken,
sehr geehrte Frau Ministerin Lemke,
die Zuständigkeiten der Ministerien - u.a. Umwelt und Landesplanung     - haben sich mit der Regierungsumbildung geändert. Darum wenden wir     uns heute an Sie und überlassen Ihnen eingefügt den bisher in o.a.     Angelegenheit geführten Schriftwechsel mit Herrn Minister a.D. Karl     Peter Bruch, der SGD Süd sowie unsere umfangreichen Einwendungen vom     17.08.2011 gegen die geplante Bebauung. Die SGD Süd haben wir am     09.06.2011 erneut angeschrieben und die völlig unzureichende und     sehr einseitige Prüfung bemängelt.
Die Bebauungsplanung befindet sich schon seit August 2010 im     Abwägungsverfahren. Einwendungen haben ebenfalls alle Umweltverbände     und der Fachbeirat der Unteren Naturschutzbehörde vorgebracht.     Benachrichtungen seitens der Stadt Worms sind noch nicht erfolgt.     Schon seit vielen Jahren protestiert die Stadtratfraktion von     Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Kurt Lauer     vehement gegen das umweltfeindliche Bauvorhaben. Auch die     Stadtratfraktionen der FDP und die der FWG/Bürgerforum treten seit     2009/2010 entschieden gegen dieses Bauprojekt auf.
Erhebliche landesplanerische und umweltrechtliche Bedenken hat die     SGD Süd 2007 und später in an uns gerichtete Schreiben geäußert. Das     gilt auch für die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Worms; deren     Vorbehalte und Bedenken überraschend aufgrund einer bestehenden     Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD nur aus politisch     motivierten und anderen Gründen zu Fall gebracht wurden.
Zusätzlich zu unseren eingereichten Einwendungen haben wir     zwischenzeitlich zweifelsfrei festgestellt, dass ein Drittel des     Plangebiets - ein schützenswertes Biotop - nicht untersucht wurde.     Demnach hat eine rechtlich einwandfreie Umweltprüfung nicht     stattgefunden. Durch das Gebiet soll eine breite Privatstraße     geführt werden. Diese unausgewogene Verkehrsplanung führt zu großen     Eingriffsverletzungen und wird die vorhandenen, vielfältigen Tier-     und Pflanzenarten in unzulässiger Art und Weise gefährden. Maßnahmen     zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich dieser nachteiligen     Auswirkungen für dieses so wichtige Areal sind nicht in die Planung     eingegangen. Warum auch, Untersuchungen und Bewertungen wurden ja     auch nicht vorgenommen!
Ein öffentliches Interesse für eine Bebauung in Worms-Weinsheim Am     See WEI 7 besteht nicht. Im Vordergrund stehen ausschließlich     private und vor allem finanzielle Interessen der     Grundstückseigentümer des Plangebiets. Dafür sollen ein Biotop und     Ackerflächen "geopfert" werden.
Wir sind empört, dass die Stadt Worms bzw. der/die Verantwortliche/n     ihre Planungshoheit derart mißbraucht und ihr fahrlässiges Verhalten     nicht wahrhaben bzw. eingestehen wollen. Falls der Bebauungsplan     trotz der gegebenen Rechtsverstöße wirksam werden sollte, müssen wir     Normenkontrollklage erheben. Immer häufiger werden Bürger zu solchen     vermeidbaen Schritten gezwungen.
Darum möchten wir Sie bitten, sich von dieser nachlässigen Planung     zu überzeugen. Dieses unsinnige Bauvorhaben muß  verhindert werden.     Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
            Bodo Ernst
Eigentümergemeinschaft Am See
            67547 Worms
N.S.: Weitere Informationen erhalten Sie über www.wei7.de. Unter     "Archiv" haben wir u.a. einige Presseartikel und Hintergrundberichte     eingestellt.