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Mit Urteil vom 9. Januar 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland/Pfalz erneut den Normenkontrollantrag eines Plannachbarn wegen fehlender Antragsbefugnis für unzulässig erklärt. Die daraufhin erfolgte Beschwerde wurde später vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Der Stadtrat der Stadt Worms hat am 30. September 2015 mit 28 Ja-Stimmen und 16 Stimmenthaltungen beschlossen, dass ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Aufhebung des Bebauungsplanes WEI 7 Am See" eingeleitet wird und dass zur Sicherung des Bebauungsplanes "WEI 7 Am See" mit den planerischen Vorgaben eine Veränderungssperre erlassen wird. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag der CDU-Stadtratsfraktion unter dem Datum 06.Oktober 15.

Das OVG Rheinland-Pfalz hatte das Normenkontrollverfahren wegen fehlender Antragsbefugnis abgelehnt. Aufgrund einer Beschwerde hat das BVerwG am 11. August 2015 diesen Beschluss des OVG aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Hier den Artikel der Wormser Zeitung.

Mit Datum vom 20.10.2014 wurde das Normenkontrollverfahren über das OVG Rheinland-Pfalz eingeleitet. Verfahrensbevollmächtigt ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Worms. Gegen eine Bebauung sprechen schwerwiegende Gründe, vor allem aus umwelt- und naturschutzrechtlicher Sicht. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren über das wir erst nach der Entscheidung des OVG berichten werden und bitten dafür um Verständnis.

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans WEI 7 vom 23.10.2013, Stellungnahmen der Stadt Worms an die ETG "Am See" und deren Rechtsanwälte Lenz und Johlen, Eigentümergemeinschaft kündigt Einleitung einer Normenkontrolle beim OVG Koblenz an.

Einwendungen der Naturschutzverbände, BUND, NABU und Pollichia

Hier finden Sie die Einwendungen 2013 der BI am See/ Viehweg durch Lenz und Johlen Köln gegen den Bebauungsplanentwurf WEI 7 "Am See" und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Anmerkungen zum "Fachbeitrag Naturschutz November 2012" von Dipl. Biologe Malte Fuhrmann durch Bodo Ernst.

Bodo Ernst wurde von Michael W. Zahn (Geschäftsfüher der Profecto GmbH) wegen seiner Erklärung im Artikel der WZ vom 02.12.2011 verklagt - Die Klage wurde abgewiesen! zum Urteil 

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Lieber Leser!

Die Stadt Worms plant ein neues Baugebiet „Am See“ in Worms Weinsheim. Der Name ist eigentlich irreführend, weil das Gebiet nicht am See liegt. Es befindet sich zwar angrenzend zum Wohngebiet „Am See“, könnte jedoch ebenso gut mit „An der Bahn“ bezeichnet werden, weil die Bahnstrecke Worms-Mannheim sehr nah liegt.

Insgesamt erscheint es mir unsinnig, dass hier ein neues Baugebiet geplant wird. Es gibt gewiss Flächen in Worms und Umgebung die sich für ein Baugebiet gut eignen würden. Ich habe auch gehört, dass es ein Baugebiet gibt, in dem noch Bauplätze frei sind - in Abenheim.

Aus welchem Grund soll dieses Baugebiet "an der Bahn" entstehen?

Vermutlich wird dieses Projekt vorrangig geplant um Geld zu verdienen. Leider soll dafür auch ein Biotop geopfert werden. Es wird zwar unter besonderer Beachtung von Umwelt schützenden Aspekten geplant, diese können aber den Umwelt zerstörenden Eingriff nicht ausgleichen. Das es sich vor allem um ein reines Spekulationsobjekt handeln könnte zeigt ein Angebot von 1988 von im Planungsgebiet liegenden Grundstücken.

Es gibt hier ein starkes lebendiges Feld, das vielen Wormsern und den Anwohnern für ihre Erholung dient und dieses würde mit einer Straße entscheidend geschmälert werden. Das lässt sich nicht abstreiten. Von Seiten der Umweltschützer und auch der Umweltbehörden gibt es genügend entsprechende Hinweise. Das scheint aber nicht so wichtig zu sein wie Geld verdienen.

Es kommt mir vor als ob die Marschrichtung schon festgelegt wurde bevor das laufende Entscheidungs- und Abwägungsverfahren begann. Dadurch wird es zu einer Farce degradiert. Es scheint als ob die Dinge einfach nur passend gemacht werden sollen. Das korrumpiert ein demokratische Verfahren.

Wohin so etwas führen kann wird im Golf von Mexiko oder bei der Loveparade in Duisburg deutlich.

Ob eine Bebauung überhaupt sinnvoll ist und wie sie denn sozial- und umweltverträglich aussehen könnte, bleibt aus meiner Sicht bislang unberücksichtigt.

Mir geht es also nicht nur um das Biotop, sondern auch darum, wie solche Vorhaben anscheinend gegen der Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden sollen. Die Menschen, die hier wohnen wollen dieses Baugebiet in dieser Form zum allergrößten Teil nicht. Wenn in einer Demokratie das mehrheitliche Interesse des Volkes bestimmend sein soll, dann sollte dieses Baugebiet so nicht entstehen und dies sollte ein größeres Gewicht haben als Finanzinteressen.

Wer hier bauen will sollte ein Verfahren betreiben, dass die Interessen der Anwohner ernsthaft berücksichtigt. Dazu gehört auch, dass die grundlegende Marschrichtung verhandelbar ist, so dass ein vertrauenvolles Klima entstehen kann. Wer glaubt, dass man mit Hilfe der Bestimmungsmacht beruflicher Positionen eine Marschrichtung festlegen und durchdrücken darf soll vorher bitte bedenken wohin das führen kann.

Natürlich gibt es dann in der fachlichen Diskussion ettliche Punkte die gegen diese Bebauung sprechen. Das ergibt sich aus dem einseitigen Ansatz finanzieller Interessen. Solche Punkte werden unter Kritik aufgeführt.

Auf dieser Seite sammle ich Unterlagen und Informationen zu diesem Gebiet "WEI7". Mögen sie Ihnen zur eigenen Meinungsbildung dienlich sein.

mit freundlichen Grüßen

Kilian Otmar Keil
(Anwohner im Planungsgebiet)