Das Verfahren

 

Nach welcher Prozedur das Verfahren abläuft können Sie hier nachlesen.

Am 10.06.2010 hat der Bauausschuss im Aufstellungsverfahren mit den Stimmen der SPD/CDU Koalition der 25. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Entwurf des  Bebauungsplanes zugestimmt.

Am 30.06.2010 hat der Stadtrat im Aufstellungsverfahren zugestimmt. (siehe Artikel in der WZ)

 

Offenlage

Dem Stadtrats-Beschluss folgte die Offenlage und eine einmonatige Frist, in der Stellungnahmen abgegeben werden konnten, die im Verfahren berücksichtigt werden, denn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB muß die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die Stadt Worms hat dementsprechend folgende Informationen auf Ihrer Internetseite bereitgestellt:

Bebauungsplan Endfassung vom 30.04.13
Landschaftsplan vom 25.05.10
Bebauungsplan vom 30.07.10
Flächennutzungsplan vom 30.07.10
Begründung der Änderung zum Flächennutzungslan vom 30.07.10
Begründung zum Bebauungsplan vom 30.07.10
Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 05.07.10
Bekanntmachung des Bebauungsplan-Entwurfes WEI 7 vom 05.07.10

Quelle: www.worms.de    Weitere Infos von "Bürgerinfo"der Stadt Worms

 

Frist für Einwendungen

Die Frist für eine Abgabe von Einwendungen lief vom 19.07.10 bis zum 20.08.10.

Von den Naturschutzverbänden und den Anwohnern im und am Planungsgebiet wurden Stellungnahmen eingereicht.

Hier finden Sie die Einwendungen der Eigentümergemeinschaft "Am See".

 

 

Auskünfte zur Planung erteilt Frau Andrea Pinten von der Abteilung 6.1 (Stadtplanung und Bauaufsicht), Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 09

E-Mail Kontaktformular für Frau Pinten

 

 

Das Bauleitplanverfahren wurde ausgesetzt, siehe Antwort der SGD vom 21.12.2011.

 

Mit Datum vom 20.10.2014 wurde das Normenkontrollverfahren über das OVG Rheinland-Pfalz eingeleitet. Verfahrensbevollmächtigt ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Worms. Gegen eine Bebauung sprechen schwerwiegende Gründe, vor allem aus umwelt- und naturschutzrechtlicher Sicht. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren über das wir erst nach der Entscheidung des OVG berichten werden und bitten dafür um Verständnis.