Zum Satzungsbeschluss 23/10/13

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Satzungsbeschluss des Bebauungsplans WEI 7 „Am See“ und Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung

Am 23.10.2013 hat der Stadtrat bei 35 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen die Bebauungsplanung als Satzung und bei 34 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung die Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung beschlossen. Die Stadträte der FDP, Bündnis 90/Grüne und FWG-Bürgerforum stimmten geschlossen dagegen.
 
Mit fast gleichlautenden Schreiben hat die Stadtverwaltung Worms am 24.10.2013 die Einwendungen der Rechtsanwälte Partnerschaft Lenz und Johlen sowie die der Eigentümergemeinschaft gegen eine Bebauung „Am See“ WEI 7 zurückgewiesen. Auch die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, NABU und POLLICHIA vom 16.07.2013, die u.a. äußerten „Städtebaulich und aus Gründen des Artenschutzes ist das Vorhaben nicht zu rechtfertigen und wird daher von uns abgelehnt.“, wurde in der Beschlussvorlage für den Stadtrat von der Stadtverwaltung stereotyp und abschlägig beschieden. Fakt ist, dass die Stadtverwaltung auf die Bedenken der Bebauungsgegner überhaupt nicht eingegangen ist, vgl. auch Zeitungsartikel vom 28.10.2013 „Nächste Etappe im Streit um Baugebiet Am See“.

Im Planungsgebiet leben nicht „nur“ besonders geschützte sondern strengstens geschützte Arten, vgl. Anmerkungen. Gemäß Artikel 5  der EU-Richtlinie, ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Vogelarten zu töten oder zu fangen. Nester und Eier dürfen nicht zerstört, beschädigt oder entfernt werden, auch die Vögel selbst dürfen, besonders während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit, weder gestört noch beunruhigt werden. Alle "europäischen Vogelarten" im Sinne der Vogelschutzrichtlinie sind gemäß § 7 BNatSchG besonders geschützt. Zusätzliche Verpflichtungen ergeben sich  für die in Anhang 1 aufgelisteten 193 Arten und Unterarten, von denen 114 regelmäßig in Deutschland vorkommen.

In der FFH-Richtlinie (Anhang IV) sind z. B. Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Libellen usw. aufgeführt. Dazu zählen auch die strengstens geschützten Zauneidechsen, Fledermäuse und Kammolche. Arten, die im Planungsgebiet definitiv leben und nachgewiesen wurden.
Falls es wider Erwarten zu einer Bebauung kommen sollte, wird es 100 %ig zu Tötungen von wildlebenden Tieren kommen.

Die Naturschutzverbänden geben hierzu in ihrer Stellungnahme an:
„Mehrere Gerichte sind inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tötung auch nur eines Individuums einer streng geschützten Art als Straftat anzusehen ist, egal, ob die Population betroffen ist oder nicht.
Es bleibt offen, was mit eventuell umzuquartierenden Tieren passieren soll. Weder für Zauneidechsen bestehen Ausweichflächen noch für Fledermäuse. Diese wären im Zuge einer CEF-Maßnahme vorher herzustellen und deren Funktion nachzuweisen“.

Im September 2013 wurde im zentralen Plangebiet – bei den Gebäuden – ein Gartenschläfer tot aufgefunden. Er wird von der IUCN (Weltnaturschutzunion) in der Vorwarnliste geführt  Dessen Schicksal soll den anderen Tieren erspart bleiben. Deshalb werden wir eine Normenkontrolle beim OVG Koblenz beantragen. Gegebenenfalls werden wir auch die zuständige EU-Kommission einschalten.

 

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