Wormser Zeitung 27.11.2013

 

Baugebiet Wei7: Ohne Genehmigung "gerodet"?

 

 

Von Susanne Müller

Die Eigentümergemeinschaft der Bürger, die Anlieger sind am Baugebiet „WEI 7 / Am See“, sind sensibel. Wenn sich auf dem Areal, für das inzwischen ein gültiger Bebauungsplan vorliegt, etwas tut, sind sie wachsam. Zumal sie immer noch eine Bebauung dort verhindern wollen – deshalb haben sie auch ihre Rechtsanwälte Lenz und Johlen in Köln beauftragt, beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Normenkontrollklage zu beantragen.

Am vorvergangenen Samstag war Dr. Michael Zahn, Geschäftsführer der Firma Profecto, die das Gelände erschließen will, vor Ort. Dort nahm er, so schilderte er gestern gegenüber der WZ das Geschehen, „Mäharbeiten“ vor, da das Gelände rund um die ehemalige Ziegelei „völlig zugewuchert“ sei. Mit der Aktion habe er die Fläche dort von Bewuchs befreien wollen. Dies sei nötig gewesen, da er „demnächst“ die Ziegelei abreißen werde. Die Mäharbeiten seien nun, im November, geschehen, da dies dann erlaubt sei.

 

Behörde gibt Entwarnung

Die in unmittelbarer Nachbarschaft des Areals wohnenden Anlieger, Bodo Ernst und Dr. Jürgen Streib, die vor Ort waren, sehen dies anders. Sie befürchten, dass durch den Einsatz, den sie als „Rodung“ bezeichnen, Schäden entstanden seien, die dergestalt seien, „dass wir uns nicht vorstellen konnten, dass die Untere Naturschutzbehörde mit solchem Vorgehen einverstanden sein könne“. Sie informierten noch am Tag des Einsatzes den zuständigen Dezernenten, Uwe Franz, und die Polizei.

Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde nahmen die Situation vor Ort in Augenschein – und gaben nun Entwarnung. Wie gestern Dezernent Hans Joachim Kosubek informierte, hätten sie festgestellt, dass der Zuweg zur ehemaligen Ziegelei freigemacht worden, dass Bewuchs wie etwa Brombeeren entfernt worden sei. „Bäume wurden nicht gefällt, Eingriffe in Belange des Artenschutzes sind nicht zu erkennen.“

Anwohner und Sprecher der Anliegergemeinschaft Bodo Ernst ist über derlei Aussagen verärgert und verweist auf den städtebaulichen Vertrag, nachdem für solche Arbeiten eine Genehmigung einzuholen ist – und zwar „mindestens 14 Tage“ vorher: „Für mit den Abrissarbeiten zusammenhängende Rodungsarbeiten ist vorab eine naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen“, heißt es dort.

Die Eigentümergemeinschaft befürchtet, „dass durch die Zerstörungen und umfangreichen Erdbewegungen – ohne vorgeschriebene Umweltbegleitung – davon ausgegangen werden kann, dass Bilche (Garten-, Siebenschläfer, Haselmäuse usw.), Erdkröten und insbesondere streng geschützte Zauneidechsen in ihrer Winterruhe gestört oder möglicherweise sogar getötet wurden“.

 

 

 

 (Quelle: Wormser Zeitung)