Wormser Zeitung 13.12.2013

 

Strafrechtliche Relevanz?

Naturschutzbund und Pollichia lehnen Bebauung des Areals am See ab

WEINSHEIM - (rok). Der Stadtrat hat Ende Oktober den Bebauungsplan „Wei7“ gebilligt und davor alle Bedenken von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurückgewiesen. Damit wollen sich Naturschutzbund (Nabu) und Pollichia nicht zufrieden geben, sie kritisieren das Vorgehen von Politik und Verwaltung mit scharfen Worten.

„Was die Stadt in ihrem Schreiben vom Oktober an den Nabu gerichtet hat, ist unfassbar“, regt sich Vorsitzender Bösl auf. „Das haben Technokraten formuliert, die ihre Kompetenz, naturfachliche Zusammenhänge zu begreifen, endgültig verloren haben. Wie sollen wir die noch ernst nehmen?“, schimpft Bösl.

Man wolle dem Nabu weismachen, dass durch die Umsetzung des Bebauungsplanes von keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auszugehen sei. „Man versucht uns seit Jahrzehnten im Naturschutz tätigen Menschen zu erklären, hinterher ginge es Kammmolch, Mittelspecht oder Fledermäusen nach wie vor gut“, ärgert sich der Nabu-Vorsitzende. Für Bösl „ein peinlicher Versuch“.

Städtebaulich und aus Gründen des Artenschutzes sei die geplante Bebauung am See nicht zu rechtfertigen. Es gebe keinerlei Erforderlichkeit, das Gelände zu bebauen. „Dem Erhalt von Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten ist gegenüber der Bebauung eindeutig der Vorrang einzuräumen“, urteilt der Nabu-Chef.

Die Stadt habe die Deklaration ,,Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biodiversität 2010 unterzeichnet. Vermutlich über 60 Vogelarten, viele andere Tier- und Pflanzenarten nutzen das Gebiet „Wei 7“. „Es ist die Aufgabe der Stadt, diese Vielfalt in ihrer Gesamtheit zu erhalten“, fordert Bösl.

 

Zwergfledermaus-Population

Die bestehenden Gebäude würden pauschal als „Flächen und Elemente mit fehlender Bedeutung beziehungsweise negativen Auswirkungen“ bewertet, obwohl von Experten vermutet werde, dass sich dort eine Wochenstube der Zwergfledermaus befinden könnte. Die Zwergfledermaus sei eine streng geschützte Tierart. Dem „Wäldchen“ werde dabei hohe Bedeutung zugemessen, umso weniger sei verständlich, dass die Zufahrt durch das Gehölz gelegt werde.

Die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere zur möglichen Zwergfledermaus-Wochenstube seien unbedingt zu befolgen, verlangt der Nabu. Mehrere Gerichte seien zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tötung auch nur eines Individuums einer streng geschützten Art als Straftat anzusehen sei, egal, ob die Population betroffen ist oder nicht. Hier greife das UmweltschadensgesetzErst beim Abriss der Gebäude nach Fledermäusen zu schauen, ist augenscheinlich unpraktikabel und von strafrechtlicher Relevanz, sollten Fledermauslebensstätten zerstört werden“, warnt Bösl davor, Mitarbeiter der Stadt ins offene Messer laufen zu lassen.

 

(Quelle: Wormser Zeitung)