Stellungnahme zur Antwort

 

Meine Frage wurde nicht beantwortet. Mir ist bekannt, dass der Entwurf des Flächennutzungsplan den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, wie bereits von der SGD Süd im Schreiben vom 22.05.2007 ausgeführt. Zur Siedlungsentwicklung und Freiraumentwicklung/Hochwasser wurden jedoch Maßnahmen formuliert, die zu beachten sind. Hierzu zählt neben vielen Anregungen und Ratschlägen nach wie vor insbesondere die Empfehlung der SGD, die Fläche 11A (Ackerfläche des Plangebiets) städtebaulich nicht weiter zu entwickeln. Darum wiederhole ich heute wiederum meine Frage:  
Warum wird dennoch an einer Bebauung festgehalten?
Weiterhin ist der Verband Region Rhein-Neckar der Auffassung „auf die rd. 10 ha zusätzliche Neuausweisungen zu verzichten“.

Die Antwort ist falsch! Weder beim Wäldchen noch bei der Ackerfläche handelt es sich um eine Gewerbebrache. Lediglich ein Drittel, die Mitte des Plangebiets, ist teilweise mit Wirtschafts- und Verwaltungsgebäuden überbaut. Die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms werden für dieses Gelände in keinster Weise berücksichtigt.

Das avifaunistische Sondergutachten vom 27.07.2007, das von den Biologen Julia Taubmann und Sven Trautmann erstellt wurde, kommt zu anderen Ergebnissen: „Daher sollten alle ökologisch zusammenhängenden Areale in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben....“ Unverständlich ist auch, warum dieses Gutachten, wie auch die gegen die Bebauung gerichteten Stellungnahmen der Naturschutzverbände (Wo in den Begründungen eingearbeitet?) den politischen Gremien nicht ausgehändigt wurden. Der Bau der Straße stellt ohne Zweifel eine erhebliche Eingriffsverletzung für Fauna und Flora dar. Die einseitigen Darstellungen des vom „Investor“ beauftragten Planungsbüros  werden daher von mir zurück gewiesen.

Die Zauneidechsen befinden sich nicht nur am östlichen Böschungsgebiet sondern im gesamten Plangebiet. Das haben nicht nur die Biologen Taubmann und Trautmann (Experte des NABU) sondern viele Anwohner festgestellt. Gerade jetzt, in der wärmeren Jahreszeit, können die Zauneidechsen überall beobachtet und fotografiert werden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass keine klaren Zahlen und Kartendarstellungen der Population der Zauneidechsen vorliegen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die E-Mail der Abt. 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft zu den Zauneidechsen vom 28.01.2010. Fachlich ist die Begründung des Planungsbüros unhaltbar. In der Mail erhebt die Abt. 3.05 schwere Vorwürfe gegenüber Herrn Dr. Zahn. Sie wollte deshalb, ich zitiere; „... die Angelegenheit der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Süd zur Prüfung geben“. Wurde diese Prüfung inzwischen vorgenommen?

Von Seiten der Anwohner wurde im Gegensatz zum „Investor“ der Nachweis erbracht, dass viele Zauneidechsen im Planungsgebiet leben. Meine Fragen sind aus diesen Gründen mehr als berechtigt. Falls es zu den Eingriffsverletzungen kommen sollte, müssen entweder die Zauneidechsen umgesiedelt oder der Straßenbau durch das Wäldchen gestoppt werden!

Selbstverständlich führt diese Planung einer zusätzlichen und unnötigen Splittersiedlung im Außenbereich ohne ÖPNV-Anbindung zu einem höheren Verkehrsaufkommen. Die einfache Entfernung des Gebietes zur Stadtmitte beträgt keine 2 km, wie von Ihnen angegeben, sondern 3,7 km (Am See – Ludwigsplatz). 2 km entsprechen etwa der Strecke Am See – Kirschgartenweg. Durch den Ausbau der B 47, die Weinsheimer Straße ist dann nicht mehr durchgängig befahrbar, wird die Entfernung über den Horchheimer Kreisel um 2 km auf 5,7 km steigen

Der übergeordnete Begriff der Raumordnung, die die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von Gebieten in Worms  zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes vorsieht, wird hier leider wieder überflüssig thematisiert bzw. als Antwort herangezogen. Die Aussagen der SGD Süd beziehen sich insgesamt auf die Größenordnung der Bauflächenausweisung in Worms. Fakt ist, ich wiederhole es nochmals, dass die Fläche 11A als nicht geeignet eingestuft wurde. Außerdem gab die SGD auf: „Zumindest muss der Berechnung der Wohnbauflächenentwicklung eine Überarbeitung der Bevölkerungsprognose unter Einbeziehung der alterspezifischen Entwicklung und seiner Einflüsse auf den Wohnraumbedarf vorgenommen werden.“ Es muss daher bezweifelt werden, ob die kommenden demografisch bedingten Umwälzungen angemessen berücksichtigt wurden. Deshalb habe ich diese Frage gestellt; denn mir ist nicht bekannt, ob diese Maßgabe befolgt wurde.

Diese Frage habe ich gestellt, weil in den Gremien und vom „Investor“ wiederholt geäußert wurde, vermögende bzw. gut verdienende Bürger in Worms anzusiedeln, die zu einem besseren Steueraufkommen beitragen sollen. Aus meiner Sicht stelle ich fest: Es ist ein völlig falsches Wunschdenken, wenn darauf spekuliert wird, dass in dieses Gebiet wohlhabende Mitbürger ziehen. Das Plangebiet ist mit der angrenzenden Ackerfläche an die großräumige Schienenverbindung ständigem Lärm ausgesetzt und mit dem bestehenden Wohngebiet „Am See“ überhaupt nicht vergleichbar. Hier wird auch keine großangelegte Vermarktung helfen! Von Anwohnern weiß ich, dass schon viele Nachfragen zum Gebiet „Am See“ vorlagen. Vom überwiegenden Teil der Interessenten wurde das Plangebiet aber abschätzig beurteilt, sie äußerten nur Wünsche und Erwartungen am Kauf eines Grundstücks/Hauses in der vorhandenen Wohnsiedlung.

Selbstverständlich habe ich eine Frage gestellt! Ich habe auch nicht geäußert, dass es sich beim Plangebiet WEI 7 um einen Siedlungsschwerpunkt handelt. Wie bereits oben angeführt soll eine weitere Splittersiedlung usw. entstehen. Das widerspricht wiederum dem Landesentwicklungsprogramm, denn eine Wohnflächenausweisung ist auf solche Siedlungsschwerpunkte zu konzentrieren, die über eine dauerhaft gesicherte qualifizierte Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr verfügen. Danke, für die Einsicht und Feststellung, dass die geplante Splittersiedlung entgegen der LEP IV keinen Siedlungsschwerpunkt darstellt.

Schade, dass diese Frage für Worms als Gesamtheit nicht beantwortet werden kann. Ist sie denn für einzelne Stadtteile beantwortbar? Meine Frage bezog sich auf den dauerhaft leerstehenden Altbestand (Häuser, Wohnungen) in Worms. Viele Eigentümer und Verkäufer klagen über die schwierige Verkaufssituation in Worms; selbst guter, gepflegter und preiswerter Immobilien. Sie führen das auf die überzogenen Ausweisungen von Neubaugebieten zurück. Bekanntlich lassen sich viele Grundstücke immer schwieriger verkaufen.

Die Biologen Taubmann und Trautmann haben in ihrem Gutachten mehrere Vogelarten nachgewiesen, die im Landschaftsplan des Planungsbüros überhaupt nicht erwähnt werden. Aufgrund des Betretungsverbots konnten sie leider nicht alle Vogelarten, z.B. typische bodenbewohnende Arten (Rebhühner), erfassen. Rebhühner wurden aber wiederholt im Wäldchen gesichtet. Das gilt auch für die Ringelnattern sowie - wie oben ausführlich beschrieben - für die Zauneidechsen. Das Vorkommen dieser Tiere ist so offensichtlich, so dass mit Recht ein den neuen Richtlinien entsprechendes Gutachten angefordert wird.

Fragen zum Investor:
Wenn die Stadt Worms mit einem Investor ein geschäftliches Verhältnis eingehen will, muss sie dessen finanzielle Ausstattung, Erfahrung und Referenzprojekte informieren.
Der Investor soll das Gebiet erschließen. Ist er dazu überhaupt in der Lage?
Wurde das von der Stadt geprüft?

Alle 3 Fragen wurden ausweichend beantwortet. Mit der eventuellen Bebauung dieses Gebiets soll ein privater Erschließungsträger beauftragt werden, der umfangreiche Auflagen und Verträge zu erfüllen und einzuhalten hat. Mit Recht kann daher erwartet werden, dass der „Investor“ auch in der Lage ist, diese Maßnahmen in jeder Hinsicht zu gewährleisten. Ich war davon überzeugt, dass die Stadt Worms über einen Erschließungsträger, der mit so umfangreichen Aufgaben betraut wird, Informationen über dessen Erfahrungen in Erschließungen von Bauprojekten und finanzieller Ausstattung besitzt bzw. eingeholt hat. Aufgrund der Antworten auf meine hierzu gestellten Fragen, muss ich leider davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist. Darum habe ich, eigentlich wäre das m. E. eine ureigene Aufgabe der Stadt gewesen, entsprechende Auskünfte eingeholt.